Download Mitgliedsantrag
Stand: 2021
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Wenn die Antwort "JA" lautet, freuen wir uns sehr, Sie als neues Mitglied bei den Bergziegen begrüßen zu dürfen.
Mitglied werden ist ganz einfach - laden Sie den Mitgliedsantrag herunter. Diesen können Sie direkt in Ihrem Adobe Acrobat Reader™ ausfüllen und anschließend als PDF drucken.
Da wir unsere Beiträge mit dem SEPA-Lastschriftverfahren einziehen, benötigen wir hierfür das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandant (dieses ist im Mitgliedsantrag enthalten) von Ihnen.
Der Vorteil für Sie ist, dass Sie sich um die Überweisung des jährlichen Mitgliedsbeitrags nicht mehr kümmern müssen, sondern dieser bequem von Ihrem Konto im Januar eines jeden Jahres automatisch eingezogen wird.
Wenn Sie beide Formulare ausgefüllt und unterschrieben haben, schicken Sie die Dokumente an unsere Geschäftsstelle. Sie können uns die Dokumente auch gerne per E-Mail zusenden.
Mitgliedschaft
Nach Eingang des Mitgliedsantrages entscheidet der Vorstand über die Aufnahme in den Verein. Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich jeder volljährigen Person frei. Bei minderjährigen Personen wird die Unterschrift der Erziehungsberechtigten benötigt.
Minderjährige Personen haben kein Stimmrecht bei Versammlungen und können sich auch nicht für ein Amt aufstellen lassen.
Außerordentliche Mitglieder können Firmen, Körperschaften und juristische Personen werden, wenn sie die Arbeit des Vereins fördern und unterstützen.
Die Mitgliedschaft im Verein ist freiwillig.
Mitgliedsbeiträge
Es kann grundsätzlich zwischen 2 Beitragskategorien (aktives und passives Mitglied) ausgewählt werden. Für aktive Mitglieder bieten wir zusätzlich einen ermäßigten Beitrag und einen Familienbeitrag für gewisse Personenkreise an – die Leistungen sind identisch. Die Unterschiede zwischen "Aktives Mitglied" und "Passives Mitglied" entnehmen Sie der folgenden Auflistung und der Beitragsordnung / Satzung.
Der Mitgliedsbeitrag ist laut Satzung zum 15. Januar fällig und wird in dem Zeitraum 02. - 15. Januar mittels SEPA-Lastschriftverfahren abgehoben. Beim Eintritt in den Verein wird noch eine einmalige Anmeldegebühr von 20 € fällig. Bei Neuaufnahmen ist der Beitrag anteilig nach Monaten zu zahlen.
Beginn der Mitgliedschaft (Aktives Mitglied): 05.04.2022
48 € / 12 Monate * 9 Monate = 36 €
€ 48 / Jahr
Einmalige Anmeldegebühr von 20 €
€ 30 / Jahr
Einmalige Anmeldegebühr von 20 €
€ 24 / Jahr
Einmalige Anmeldegebühr von 20 €
€ 72 / Jahr
Einmalige Anmeldegebühr von 20 €
1 Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
2 Kinder & Jugendliche ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Schüler & Studenten sowie Auszubildende bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, Rentner und Schwerbehinderte
3 Der Familienbeitrag gilt für verheiratete und in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner sowie für alleinerziehende Mütter oder Väter. Die Familienmitgliedschaft umfasst Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Rechte und Pflichten
Als Mitglied ist man verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.
Alle Mitglieder haben das Recht, an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Wenn die Teilnehmerzahl begrenzt ist, entscheidet über die Teilnahme nur die Reihenfolge der Einschreibung in die Teilnehmerliste.
Da eine Versicherung über den Verein nicht erfolgt, muss bei Erfordernis vom Mitglied eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Vom Verein wird nur eine Vereinshaftpflichtversicherung auch gegen Ansprüche von Nichtmitgliedern abgeschlossen, diese versichert auch die Wanderleiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Verein gegen Haftpflichtansprüche.
Schadenersatzansprüche werden grundsätzlich durch die Vereinshaftpflichtversicherung geprüft und reguliert.
Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins.
Austritt / Kündigung der Mitgliedschaft
Der Austritt ist dem Vorstand des Vereins schriftlich mitzuteilen. Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Geschäftsjahres.
Durch den Vorstand können Mitglieder ausgeschlossen werden:
Über Antrag und Ausschluss, der von jedem Mitglied unter Angabe von Gründen und Beweisen bei dem Vorstand gestellt werden kann, entscheidet der Vorstand durch Mehrheitsentscheid.
Die Auflösung des Vereins wird vorgenommen, wenn es von 3/4 der ordentlichen Mitglieder schriftlich gefordert, und dies mit 3/4 -Mehrheit auf einer Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Bei den obenstehenden Formulierungen handelt es sich lediglich um Auszüge aus der Satzung und der Beitragsordnung. Maßgeblich für die Mitgliedschaft sind die Inhalte der Satzung und der Beitragsordnung.